WECO Heimhilfe und Assistenz - Hunde Stitting
WECO Heimhilfe und Assistenz - Hunde Stitting
WECO Heimhilfe und Assistenz Einzelbetreuung für Hunde
WECO Heimhilfe und AssistenzEinzelbetreuung für Hunde

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

 

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Anca Weigand – Concierge Service Heimhilfe & Assistenz, im weiteren WECO oder WECO Concierge-Service genannt,  Zwieselstraße 30, 83395 Freilassing gelten, sofern nicht nach Maßgabe dieser AGB etwas anderes vereinbart ist, für alle Verträge (schriftlich und mündlich) über die Erbringung von Dienstleistungen bzw. Geschäftsbesorgungen, insbesondere (aber nicht abschließend) von solchen im Bereich des technischen Equipments (z.B. Kaufberatung, Montage, Installation, Support und Service.), für Verträge über die Recherche und Vermittlung oder von (individuellen) Dienstleistungs-, Geschäftsbesorgungs- oder Kauf- wie Werkverträgen bzw. von Angeboten oder Werbe-/Informationsmaterial zum Abschluss derselben, sowie für alle Verträge über individuelle/persönliche Beratungs-, Betreuungs-, Assistenzleistungen, die WECO gegenüber deren Kunden vornimmt (Dienstleistungs- sowie Concierge-Service). Und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit dem vorbeschriebenem gesamtem Dienstleistungs- und Concierge-Service im Zusammenhang stehenden Lieferungen und Leistungen.

1.2 

Das Leistungsangebot von WECO richtet sich dabei an Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unter Unternehmen werden natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gefasst, mit denen Geschäftsbeziehungen entstehen, die in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit erfolgen.

1.3 

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, nicht, auch nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Werden für bestimmte Leistungen bestimmte Bedingungen oder spezielle AGB wirksam vereinbart, gehen diese insoweit vor.

1.4

WECO behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den nachstehenden Maßgaben in zumutbarem Umfang – ausgenommen wesentlicher Regelungen – wesentliche Regelungen sind z. B. Art und Umfang sowie Laufzeit/Beendigung des Vertrages – zu ändern. Das setzt voraus, dass eine Anpassung an unvorhergesehene, von WECO nicht veranlasste oder beeinflussbare Entwicklungen erforderlich ist, deren Nichtberücksichtigung das Äquivalenzverhältnis, also die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses, einschlägig stören und zu Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung führen würden, die nur durch eine Anpassung bzw. Ergänzung der Vertragsbedingungen zu beseitigen ist. Entsprechendes gilt, wenn nach Vertragsschluss eine Regelungslücke entstanden ist. Das kann z. B. der Fall sein bei einer für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblichen Änderung der Rechtsprechung. Änderungen werden dem Kunden/Nutzer bzw. Experten schriftlich, Brief oder per E-Mail mitgeteilt. Dieser hat dann die Möglichkeit, den Änderungen, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als veranlasst. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Teilnehmer im Rahmen der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.

 

2. Vertragsgegenstand, Leistungen

 

2.1.

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil des Betreuungsvertrrags im Rahmen einer inanspruchnahme von Deinsteilungen durch die Firma WECO Concierge Service e.K. und werden vom Tierhalter*in anerkannt. Der Tierhalter*in versichert, dass der übergebene Hund deren Eigentum ist, gesund,  gechipt und geimpft ist. Zudem wird der Hund regelmäßig entwurmt. Eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht, diese ist auf Betreuungsleistungen durch Dritte erweitert. Der Hundehalter*in versichert, dass sein Hund innerhalb der letzten 12 Monate alle gesetzlich erforderlichen Impfungen erhalten hat, wie etwas Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten. t. Außerdem muss ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung vorgelegt werden (bitte Kopie des Versicherungsscheins, des letzten Zahlungsbelegs und eine Kopie von Ihrem Personalausweis vorzeigen). Hat der Hund eine ansteckende Krankheit, haftet der Eigentümer*in des Hundes für  entstandenen Kosten, wenn Dritte dadurch zu Schaden kommen. Zudem für die Kosten wie Desinfektion der Räumlichkeit wo sicher der Hund aufehalten hat und das Fahrzeug mit dem er transportiert wurde. Sollte sich der Hund beim Gassi gehen oder während der Betreuung mit Parasiten anstecken, wird in diesem Fall keine Haftung übernommen.

2.2 

Der Betreuer*in verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht unterzubringen bzw. mit ihm umzugehen. und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Der Hundehalter*in wird durch WECO Hundesitting umgehend benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme hat (bei mehrtägigen Aufenthalten), die über das gewöhnliche Maß hinausgehen. Der Hundehalter*in hat dafür Sorge zu tragen, das in dem Fall ein Ansprechpartner*in zu erreichen ist, damit der Hund, wenn erforderlich, abholt wird.

2.3

Bei einem starken Aggressionsverhalten des Hundes, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht, ist der Betreuer*in berechtigt, die Betreuung abzubrechen. Der Besitzer* verpflichtet sich, das Tier abzuholen.

2.4

Sollte das zu betreuende Tier einen Tierarzt benötigen, sind wir berechtigt, einen Tierarzt unserer Wahl mit der Behandlung des Tieres zu beauftragen. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters*in.

2.5

Der Eigentümer*in des Hundes erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund in den Räumlichkeiten der Betreuer*in ohne Leine geführt wird und übernimmt alle damit in Verbindung stehenden Risiken.

2.6

Der Hundehalter*in wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. 

2.7

Es ist unbedingt bekannt zu geben, ob eine Hündin läufig ist. Dem Hundeeigentümer*in ist bekannt, dass Hündinnen, die läufig sind, auf eigenes Risiko gebracht werden. Für auftretende Folgen, (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit usw.) wird keine Haftung übernommen. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundeeigentümers*in. 

2.8.

Wir verpflichten uns, Ihren Hund nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen. Für den Fall, dass sich ein Hund doch eigenständig befreit, während des Bring- bzw. Abholvorgangs oder bei der Betreuung entwischt, übernehmen wir keine Haftung.

2.9

Der Hundehalter*in verpflichtet sich, den kompletten Betreuungspreis nach Erhalt der monatlichen Abrechnung binnen 5 Tage ohne Abzug zu überweisen.

2.10                                            

Durch den Hund verursachter Personen-, Sach- oder Vermögensschäden geht zu Lasten des Hundehalter*in. Bei durch Krankheit oder Unfall verstorbenen Tieren kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 250,- € beschränkt.

2.11

Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalter*in wie Halsbänder, Leinen, Futterbeutel, Körbe, Decken, etc. wird keine Haftung übernommen.

2.13

Stornobedingungen: Tages- oder Wochenbetreuung:  Gebuchte Betreuungstage die weniger als 48  Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, sind  voll zu  bezahlen.

2.14

Beim Dienstleistungsservice von WECO Hundesitting beauftragt der Kunde WECO Hundesitting mit der Erbringung von Dienstleistungen oder Geschäftsbesorgungen (wie in Pkt. 1 umrissen) durch eigene Mitarbeiter von WECO, oder mit der Vermittlung von Dienstleistungen oder Geschäftsbesorgungen oder ggf. auch Kauf-/Werkverträgen. Die Einzelheiten der vertragsgegenständlichen Leistungen/des Auftrags ergeben sich aus dem Angebot/ der Beauftragung bzw. Auftragsbestätigung sowie etwaigen einschlägigen gesonderten Vertragsbedingungen. Wenn und soweit WECO Drittleistungen oder Kauf- oder Werk oder sonstige Verträge vermittelt, wird sie nicht Vertragspartner des Kunden. Das Vertragsverhältnis besteht insoweit dann ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten/Partner. Der Vertragsschluss erfolgt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dritten. Auch die Erfüllung der entsprechend vermittelten Verträge erfolgt ausschließlich zwischen dem Dritten und dem Kunden. Es gelten insoweit die jeweiligen Vertragsbedingungen der vermittelten Dienst-/Werkleister/Verkäufer. Die Rolle von WECO beschränkt sich insoweit auf die Vermittlung sowie die Abwicklung der Bezahlung im Wege entsprechender Ermächtigungen nach den Regelungen dieser AGB.

 

3. Vertragsschluss

 

3.1 

Die Präsentation/Darstellung ihres Leistungsangebotes seitens WECO stellt eine Einladung zur Einhaltung eines individuellen Angebots an den Kunden dar.

3.2

In Bezug auf den Dienstleistungs-Service vollzieht sich der Vertragsschluss in folgenden Schritten: (1) Der Kunde holt sich, telefonisch oder schriftlich, ein für ihn zunächst unverbindlich ein individuelles Angebot über die angefragte Leistung ein. Dabei kann es sich um ein eigenes Angebot oder eines im Namen Fremddienstleisters bzw. die Vermittlung eines solchen Angebotes handeln. (2) Mit der Zusendung eines entsprechenden Angebotes gibt WECO den verbindlichen Antrag – in eigenem oder fremden Namen – für einen Vertragsabschluss ab oder leitet das Angebot eines Fremd Leisters weiter. Zur Abgabe eines solchen Angebotes ist die WECO nicht verpflichtet. Das Angebot enthält im Rahmen der Kosten, des Preises auch und insbesondere die Angabe darüber, welcher Aufwand in Frage kommt. Auf Punkt 6 wird verwiesen. (3) Der Kunde hat nun die Möglichkeit dieses Angebot anzunehmen und damit einen verbindlichen Vertrag über die fragliche Dienstleistung abzuschließen, in dem er das Angebot unterschreibt und an WECO übermittelt, oder eine mündliche Zusage erklärt. Grundsätzlich werden Dienstleistungen die von WECO selbst erbracht werden im Vorhinein in Rechnung gestellt. Als Zahlungsmittel gelten Barzahlung oder Vorabüberweisung. Monatliche Zahlung auf Rechnung ist nur Stammkunden nach einem Zeitraum von 3 Monaten möglich. Die Mindestensatzdauer bzw. geringste Buchungszeit beträgt 2 Arbeitsstunden. Darüberhinaus wird jede angfangenen halbe Stunden verrechnet. Fahrtkosten werden indivduell, jeweils pro neuen Auftrag, vereinbart und in der Abrechnung gesondert ausgewiesen. Ist ein Guthaben von Stunden vorhanden, so verfallen diese, wenn die Stunden nicht innerhalb von 12 Monaten ab Auftragsende in Anspruch genommen werden. Tritt WECO nur als Vermittler auf, erfolgt der Vertragsschluss unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Fremd Leister zu dessen Konditionen. (4) Schließlich erhält der Kunde nach Abschluss des Vertrages noch eine E-Mail mit den relevanten Vertragsinformationen. Alle Rechnungen werden entweder persönlich übergeben, oder per E-Mail übermittelt.

3.3 

Der Vertragsschluss nach den vorstehenden Abläufen setzt voraus, dass der Kunde uns im Vorfeld alle relevante Daten zu seiner Person übermittelt hat. Insbesondere Adresse, Erreichbarkeit und eine unterschrieben bzw. mündlich gegebene Auftragsbestätigung.

3.4 

Die Inanspruchnahme der (Vermittlungs-)Dienst-/Serviceleistungen von WECO ist grundsätzlich, sofern nicht anders vereinbart, nicht übertragbar, es sei denn der Auftrag beinhaltet explizit eine entsprechende Kontaktaufnahme mit Dritten. Der konkrete Auftrag kommt erst mit der Bestätigung von WECO zustande. WECO behält sich das Recht zur Ablehnung von Kundenanfragen nach freiem Ermessen ohne Angabe von Gründen vor.

 

4. Widerrufsrecht für Verbraucher in Bezug auf Dienstleistungen, Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht, Folgen des Widerrufs), Nichtbestehen bzw. Erlöschen des Widerrufsrechts, Widerrufsformular

Verbrauchern steht grundsätzlich. ein Widerrufsrecht nach den folgenden Maßgaben zu. Auf 4.5 wird verwiesen.

 

4.1 Widerrufsbelehrung:

 

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Firma Anca Weigand, Salzburghofener Str. 1, 83395 Freilassing, Telefonnummer: + 49 8654 770 12 76 120, E-Mail-Adresse: widerruf@weco.services mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter eingeschriebener Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

4.2 Hinweis: Ausschluss des Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt, wenn der Verbraucher seine Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert und der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat.

4.3

Muster Widerrufsformular

 (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus uns senden Sie es zurück) 

 

An
Firma WECO Conciege Service e.K., Zwieselstraße 30, 83395 Freilassing, Telefonnummer: + 49 8654 770 12 76 120, E-Mail-Adresse: 
widerruf@weco.services

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/des Verbrauchers(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum_________________________________

4.4 Vorstehende Regelungen dieses Abschnitts gelten für den Fall des unmittelbaren Vertragsschlusses zwischen dem Kunden und WECO. Für vermittelte Verträge gelten insoweit die Vereinbarungen mit dem Drittleister.

Ende der Widerrufsbelehrung.

 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

Der Kunde verpflichtet sich, mit der Erteilung des Auftrages, alle für die Erfüllung des Auftrages relevanten Informationen, Unterlagen, Auskünfte etc. zu erbringen, damit der vertragsgegenständliche Service erbracht werden kann.

 

6. Vergütung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Rechnungen Dritter

 

6.1

Im Rahmen der Dienstleistungsservices (2.2.1) gilt die im Angebot (schriftlich oder mündlich) ausgewiesene Vergütung. Bemessungsgrundlage für die Vergütung ist der kalkulierte Zeitaufwand zzgl. etwaiger Nebenkosten (KFZ Pauschale, Spesen dgl..). Berechnet wird, sofern nichts Anderes vereinbart wurde, jede angefangene Viertelstunde. Als Zahlungsmittel werden akzeptiert: Barzahlung und Überweisung. Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Durchführung der Leistung - ohne Abzüge zu begleichen. WECO behält sich das Recht vor, die Zahlungsart ohne Angabe von Gründen im Einzelfall selbst festzulegen. Etwaige Fremdleistungen unterliegen den Preisen und Konditionen des Fremd Leisters. Insoweit erfolgt die Abwicklung der Zahlung über den Fremddienstleister oder über WECO im Namen und auf Rechnung Dritter. Die Vergütung ist im Voraus zu entrichten nach dem in 3.3 (3) beschriebenen Verfahren.

6.2

Für den Concierge-Service (2.2.2) gelten die (in der Auftragsbestätigung) ausgewiesenen bzw. vereinbarten Preise.  Soweit nicht – im Rahmen der gesetzlichen Maßgaben – ausdrücklich etwas Anderes ausgewiesen ist, enthalten die Preise die gesetzliche MwSt. Die Leistungen etwaiger vermittelter Fremd Leister werden, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart, von diesen dem Kunden nach den jeweiligen Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Fremd Leister in Rechnung gestellt. Nr. 6 Abs.1 S.4 gilt entsprechend.

6.3 

Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur gegen anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.4

Hilfs- und Assistenzleistungen werden grundsätzlich gesondert vereinbart. Hier gilt in der Regel ein fester Stundensatz, ein fixe Anfahrtspauschale und monatliche Abrechnung.

6.5

Eingangsrechnungen Dritter, wie Waren- oder Lieferrantenrechnungen  oder Dienstleistungen werden grundsätzlich innerhalb von einer 14 tägigen Frist, ohne Abzüge, beglichen. 

 

7. Datenschutz

 

Die seitens WECO vom Kunden im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag und dessen Durchführung erhaltenen personenbezogenen Daten wird WECO nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Einschluss etwaiger Einwilligungserklärungen verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt, soweit keine darüber hinaus gehende Einwilligung des Kunden vorliegt, nur zum Zwecke der Auftrags- bzw. Vertragserfüllung.

 

8. Gewährleistung, Haftung, Verfügbarkeit

 

8.1 

Bzgl. abgeschlossener Fremdleistungsverträge tritt WECO ausschließlich als Vermittler auf. Insoweit sind, soweit nicht anders vereinbart, Gewährleistungsansprüche grundsätzlich direkt über den Fremd Leister geltend zu machen.

8.2 

WECO ist um eine möglichst konstante Verfügbarkeit des jeweils einschlägigen Portals bemüht. Eine permanente Verfügbarkeit ist jedoch technisch und personell nicht zu gewährleisten. Vor allem Wartungsarbeiten, Sicherheits- oder Kapazitätsaspekte oder sonstige Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von WECO stehen, können zu Störungen oder vorübergehendem Ausfall des Portals führen. WECO wird Wartungsarbeiten möglichst in Zeiten geringerer Frequentierung des Portals durchführen

8.3

WECO haftet für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise voraussehbaren Schaden. WECO haftet insoweit nicht für entgangenen Gewinn.

8.4

WECO erbringt ihre vertragsgegenständlichen Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sie wählt eigene Mitarbeiter und Fremdleister sorgfältig aus. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, trifft WECO keine Gewähr dafür, dass es sich bei der getroffenen Auswahl der Fremdleister um die jeweils kostengünstigsten vergleichsweise zur Verfügung stehenden Angebote handelt. WECO haftet ferner insbesondere nicht für die Richtigkeit der Angaben, Produktbeschreibungen etc. der (ausgewählten) Fremdleister. Sie trifft insoweit auch keine Überprüfungspflicht. Ebenso haftet WECO nicht für etwaige Nicht- oder Schlechtleistungen bzw. sonstige Pflichtverletzungen der Fremdleister. Der Kunde hat zudem keinen Anspruch auf tatsächliche Vertragsvermittlung bzw. darauf, dass es tatsächlich zu einem Vertragsschluss zwischen ihm und einem Fremdleister kommt.

8.5 

WECO bemüht sich um eine ununterbrochene, technisch einwandfreie Nutzungsmöglichkeit seiner Homepage, haftet jedoch nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder unterbrochene Nutzungsmöglichkeiten.

8.6 

Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet WECO nur in dem Umfang, der als Schaden auch eingetreten wäre, wenn der Teilnehmer die entsprechende Datensicherung durchgeführt hätte, über die der Datenverlust mit vertretbarem Aufwand hätte kompensiert werden können.

8.7 

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten allesamt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens WECO, sowie für deren schuldhafte Verletzung von Gesundheit, Leib oder Leben.

 

 

9. Laufzeit

 

Der Vertrag beginnt mit der unterfertigten oder mündlich kundgemachten Auftragsbestätigung und endet nach der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen von WECO oder nach Ablauf der zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsdauer; bei einer unbestimmten Vertragslaufzeit ist der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, jedoch nicht vor Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1 

Es gilt, mit der nachstehenden Ausnahme, dass Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.2 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz der Firma Anca Weigand. Dasselbe gilt, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

10.3 

Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

10.4 

Firma Anca Weigand – Concierge Service, vertreten durch den Inhaber, Anca Weigand, Zweiselstraße 30, 83395 Freilassing.

 

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 01.02.2022

 

 

 

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